Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Besuch des Fair Weather Fest in Bremen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Veranstalter des Fair Weather Fest („Festival“) ist:
Arens, Hollann, Reiners, Rutgers GbR
Rechtsform: GbR
Anschrift: Am Hulsberg 16, 28205 Bremen
Info@fairweatherfest.de
USt.-ID: DE449799909
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
1.2 Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten bzw. Eintrittsberechtigungen („Tickets“) für das Festival sowie für den Zutritt und Aufenthalt auf dem Festivalgelände und in den zum Festival gehörenden Veranstaltungsstätten.
1.3 Für einzelne Veranstaltungsstätten können ergänzend die jeweilige Hausordnung sowie behördliche Sicherheits- und Verhaltensvorgaben gelten. Diese ergänzenden Regelungen werden den Besucherinnen und Besuchern in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
1.4 Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Betreten einer Veranstaltungsstätte erkennt der Besucher diese AGB sowie die für die jeweilige Veranstaltungsstätte geltende Hausordnung an.
1.5 Soweit diese AGB personenbezogene Bezeichnungen verwenden, gelten diese für alle Geschlechter gleichermaßen.
2. Ticketkauf und Vertragsschluss
2.1 Der Verkauf der Tickets erfolgt über den jeweils vom Veranstalter angegebenen Ticketanbieter, insbesondere [TixForGigs/anderer Anbieter].
2.2 Die im Ticketshop dargestellten Tickets stellen grundsätzlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den dort genannten Bedingungen dar, soweit sich aus dem jeweiligen Bestellvorgang nichts anderes ergibt.
2.3 Der Besucher kann seine Bestellung vor Abschluss des Bestellvorgangs überprüfen und Eingabefehler korrigieren. Der Vertrag kommt nach Maßgabe des jeweiligen Bestellvorgangs und der dort vorgesehenen Annahmeerklärung zustande.
2.4 Die Einzelheiten des Bestellvorgangs, der Zahlungsabwicklung und des Ticketversands können ergänzend den Bedingungen des jeweiligen Ticketanbieters unterliegen.
2.5 Pro Person bzw. Bestellvorgang können maximal [10] Tickets erworben werden, sofern im jeweiligen Ticketangebot nichts Abweichendes angegeben ist.
2.6 Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
2.7 Der Veranstalter behält sich vor, Tickets, deren Verkauf unter Verstoß gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften erfolgt, zu sperren und den Zutritt mit solchen Tickets zu verweigern.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Ticketshop angegebenen Ticketpreise sind maßgeblich. Soweit gesetzlich erforderlich, enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Zusätzlich anfallende Versand-, Service- oder Vorverkaufsgebühren werden im Bestellvorgang transparent ausgewiesen.
3.3 Der Ticketpreis ist mit Vertragsschluss bzw. nach Maßgabe des jeweiligen Zahlungsanbieters fällig.
3.4 Es stehen die im jeweiligen Ticketshop angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung.
3.5 Bei einem Versand von Tickets trägt der Veranstalter das Versandrisiko gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.6 Bei Print-at-Home- oder elektronischen Tickets ist der Besucher für die ordnungsgemäße Darstellung bzw. Lesbarkeit des Tickets verantwortlich.
3.7 Ein Ticket bzw. der darauf enthaltene eindeutige QR- oder Barcode kann grundsätzlich nur einmal zum Zutritt verwendet werden. Mehrfachkopien eines Tickets berechtigen nicht zum mehrfachen Zutritt.
4. Kein Widerrufsrecht
Für den Kauf von Tickets zu Veranstaltungen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt, soweit im Einzelfall gesetzlich etwas anderes gilt.
5. Zutritt zum Festival
5.1 Der Zutritt zum Festival und zu den einzelnen Veranstaltungsstätten ist nur mit einem gültigen Ticket bzw. der jeweils vorgesehenen Eintrittsberechtigung möglich.
5.2 Beim Einlass können angemessene Sicherheits- und Ticketkontrollen durchgeführt werden. Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
5.3 Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wenn
das Ticket ungültig, beschädigt, gesperrt oder bereits verwendet wurde,
der Besucher keine erforderliche Eintrittsberechtigung vorweisen kann,
der Besucher gegen diese AGB, die Hausordnung oder Sicherheitsvorgaben verstößt,
von dem Besucher eine konkrete Gefahr für andere Personen oder den Veranstaltungsbetrieb ausgeht,
verbotene Gegenstände mitgeführt werden,
gesetzliche oder behördliche Vorgaben den Zutritt ausschließen.
5.4 Die einzelnen Veranstaltungsstätten verfügen über begrenzte Kapazitäten. Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt zu einer einzelnen Veranstaltungsstätte vorübergehend beschränkt werden, wenn deren zulässige Kapazität erreicht ist.
5.5 Der Veranstalter wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den Besuch der angekündigten Veranstaltungen zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Zutritt zu einer bestimmten Veranstaltung oder Spielstätte besteht jedoch nicht, wenn dies wegen ausgeschöpfter Sicherheitskapazitäten vorübergehend nicht möglich ist.
5.6 Bei einem Verlassen einer Veranstaltungsstätte besteht ein Anspruch auf Wiedereinlass nur, wenn dies vom Veranstalter oder der jeweiligen Veranstaltungsstätte ausdrücklich vorgesehen ist.
6. Verbotene Gegenstände
6.1 Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist auf dem Festivalgelände und in den Veranstaltungsstätten untersagt:
Waffen und gefährliche Gegenstände jeder Art,
Messer und sonstige Gegenstände, die nach ihrer Art oder Verwendung eine Gefahr darstellen können,
Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände,
Glasbehälter und Glasflaschen,
Gasflaschen und vergleichbare Druckbehälter,
Sprays und sonstige Stoffe, von denen eine konkrete Gefahr ausgehen kann,
sperrige Gegenstände, die den Veranstaltungsbetrieb oder Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen,
professionelles Ton-, Foto- oder Videoequipment ohne vorherige Genehmigung,
Laserpointer und vergleichbare Geräte,
Gegenstände, die nach den Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten verboten sind,
illegale Drogen und sonstige verbotene Substanzen,
Gegenstände, die geeignet sind, andere Besucher, Künstler oder Beschäftigte zu gefährden oder den Veranstaltungsablauf erheblich zu stören.
6.2 Die Liste ist nicht abschließend. Maßgeblich sind auch die jeweiligen Sicherheits- und Hausordnungen der Veranstaltungsstätten.
6.3 Verbotene Gegenstände können am Einlass zurückgewiesen werden. Eine Aufbewahrung durch den Veranstalter besteht nur, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.
6.4 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, verbotene Gegenstände dauerhaft aufzubewahren oder nach Ende der Veranstaltung zurückzusenden.
7. Hausrecht und Verhaltensregeln
7.1 Das Hausrecht wird vom Veranstalter, den Betreibern der jeweiligen Veranstaltungsstätten sowie dem jeweils eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.
7.2 Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, verletzt oder unzumutbar beeinträchtigt werden.
7.3 Insbesondere ist untersagt:
körperliche Gewalt oder Drohungen gegenüber anderen Personen,
das Werfen von Gegenständen,
das Besteigen von Bühnen, Absperrungen oder nicht freigegebenen Einrichtungen,
das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen,
das Beschädigen oder Verschmutzen von Gebäuden, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum,
das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche,
gewerblicher Handel ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
erhebliche Störungen des Festivalbetriebs,
diskriminierendes, rassistisches, menschenverachtendes oder sonst strafbares Verhalten,
das Befolgen von Sicherheitsanweisungen zu verweigern.
7.4 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Besucher von einer Veranstaltungsstätte oder vom Festival ausgeschlossen und mit einem Hausverbot belegt werden.
7.5 Maßnahmen nach dieser Ziffer müssen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein. Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann ein Ausschluss vom gesamten Festival ausgesprochen werden.
7.6 Soweit ein Besucher aufgrund eines schuldhaften und erheblichen Verstoßes vom Festival ausgeschlossen wird, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Änderungen des Programms
8.1 Das Festivalprogramm kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen geändert werden. Hierzu gehören insbesondere Erkrankung oder Verhinderung von Künstlern, technische oder organisatorische Gründe, Sicherheitsgründe, behördliche Vorgaben oder sonstige Umstände, die der Veranstalter nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beeinflussen kann.
8.2 Änderungen einzelner Künstler, Spielzeiten oder Veranstaltungsstätten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die Änderung unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs des Festivals für den Besucher zumutbar bleibt.
8.3 Bei wesentlichen Änderungen des Festivals bleiben die gesetzlichen Rechte der Besucher unberührt.
8.4 Der Veranstalter wird wesentliche Änderungen nach Möglichkeit rechtzeitig über geeignete Kommunikationswege bekannt geben.
9. Absage, Verlegung und Abbruch
9.1 Der Veranstalter kann das Festival oder einzelne Veranstaltungen absagen, verlegen oder abbrechen, wenn dies aufgrund von Umständen erforderlich wird, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters liegen oder die Durchführung unzumutbar bzw. rechtlich unzulässig machen.
Hierzu gehören insbesondere:
behördliche Anordnungen,
erhebliche Sicherheitsrisiken,
Brand-, Unfall- oder sonstige Gefahrenlagen,
Ausfall wesentlicher Infrastruktur,
außergewöhnliche Ereignisse höherer Gewalt,
erhebliche Gefahren für Besucher, Künstler oder Beschäftigte.
9.2 Bei einer vollständigen Absage vor Beginn des Festivals wird der Veranstalter über die Möglichkeiten einer Erstattung oder eines etwaigen Ersatztermins informieren.
9.3 Wird das Festival nach Beginn abgebrochen, werden die Auswirkungen auf die geschuldete Leistung und etwaige Erstattungsansprüche unter Berücksichtigung des Umfangs der bereits erbrachten Leistung und der gesetzlichen Vorschriften beurteilt.
9.4 Bei einer Verlegung des Festivals gelten die gesetzlichen Rechte der Ticketinhaber. Der Veranstalter wird über das weitere Vorgehen, insbesondere über die Gültigkeit bereits erworbener Tickets und gegebenenfalls bestehende Erstattungsmöglichkeiten, informieren.
9.5 Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 11 dieser AGB.
10. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
10.1 Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtdurchführung oder Beeinträchtigung des Festivals aufgrund von Umständen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen.
10.2 Hierzu können insbesondere Naturereignisse, erhebliche Störungen der Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Epidemien, erhebliche Sicherheitslagen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
10.3 Die gesetzlichen Rechte der Besucher bei einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung bleiben unberührt.
11. Haftung
11.1 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
11.5 Für mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Kleidung, Taschen, Mobiltelefone und sonstige persönliche Gegenstände.
11.6 Der Besucher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
12. Lautstärke und Gehörschutz
12.1 Bei Konzerten und insbesondere in der Nähe von Lautsprecheranlagen können hohe Schallpegel auftreten.
12.2 Der Veranstalter trifft im Rahmen des Veranstaltungskonzepts die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Schutzvorgaben.
12.3 Besuchern wird insbesondere bei längerem Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von Lautsprecheranlagen die Verwendung geeigneten Gehörschutzes empfohlen.
12.4 Personen, die empfindlich auf hohe Lautstärken reagieren oder bei denen gesundheitliche Gründe gegen den Aufenthalt bei hohen Schallpegeln sprechen, sollten dies bei der Wahl ihres Aufenthaltsortes berücksichtigen.
13. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
13.1 Während des Festivals können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung über das Festival sowie der Dokumentation und Bewerbung künftiger Veranstaltungen angefertigt werden.
13.2 Besucher können dabei als Teil des Publikums oder einer Veranstaltungssituation erkennbar sein.
13.3 Soweit für eine konkrete Aufnahme eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
13.4 Der Veranstalter wird bei der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen die jeweils geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben beachten.
13.5 Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters erläutert.
14. Jugendschutz und Altersbeschränkungen
14.1 Für den Zutritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes sowie gegebenenfalls zusätzliche Altersbeschränkungen der jeweiligen Veranstaltung oder Veranstaltungsstätte.
14.2 Soweit für eine Veranstaltung ein bestimmtes Mindestalter festgelegt ist, kann der Veranstalter beim Einlass einen geeigneten Altersnachweis verlangen.
14.3 Soweit der Besuch Minderjähriger gesetzlich zulässig ist, können zusätzliche Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Begleitpersonen und Aufenthaltszeiten, gelten.
14.4 Für einzelne Veranstaltungen können aufgrund der jeweiligen Veranstaltungsstätte oder des Programms abweichende Altersregelungen gelten. Diese werden im Ticketangebot angegeben.
15. Datenschutz
15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
15.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.
15.3 Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.fairweatherfest.de/agb-datenschutz abrufbar.
16. Verbraucherstreitbeilegung
16.1 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.2 Nach Entstehen einer Streitigkeit werden die gesetzlichen Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung beachtet.
16.3 Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wird in diesen AGB nicht genannt, da sie eingestellt wurde.
17. Anwendbares Recht
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18. Gerichtsstand
18.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern der Sitz des Veranstalters.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
19.2 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und einem Besucher haben Vorrang vor diesen AGB.